Gedanken zu den beiden Corona-Vorträgen am 9. und 16. Juli 2021 im Bürgerhaus

Seit anderthalb Jahren bestimmt Corona unser aller Leben, verbunden mit erheblichen Einschränkungen auf persönlicher und gesellschaftlicher Ebene. Die von der Regierung verordneten Einschränkungen und Maßnahmen, z.B. zur Maskenpflicht, werden von ExpertInnen unterschiedlich beurteilt. Dasselbe gilt für die Impfungen.

Um diesen unterschiedlichen Ansichten und Herangehensweisen einen Raum zu geben, hat die Allmende zwei Vortragsabende im Bürgerhaus in Rommelshausen organisiert.

Zuerst sprach Evangelos Charitos, Physiotherapeut, Osteopath und Heilpraktiker in Stetten: Menschliche Entwicklung in verschiedenen Epochen / Einfluss menschlicher Eingriffe auf körperliche Entwicklungen / Stress und Angst als Begleiterscheinungen der Corona-Krise und ihr Einfluss auf Körper und Geist.

Anschließend sprach Dr. Freimuth Hessenbruch, Facharzt für Allgemeinmedizin in Stetten mit zwanzigjähriger Berufserfahrung, zu den Themen: Erfahrungen mit Corona-Erkrankten in seiner Praxis / Corona-Impfungen und deren Nebenwirkungen / Studienergebnisse zur Immunität [Gefeitsein gegen Krankheiten] Genesener / Einschätzung der momentanen Gefährlichkeit der Mutanten [veränderte Viren]          

Beide Abende stießen mit jeweils über 200 BesucherInnen auf sehr großes Interesse der Öffentlichkeit. Hunderte von InteressentInnen mussten abgewiesen werden, weil die Corona-Regeln die Belegung von Saal 1 im Bürgerhaus nur mit maximal 230 Plätzen zuließen.

Insbesondere nach der zweiten Veranstaltung kam es zu zahlreichen Kontroversen über den Inhalt der Referate.

In der Anmoderation zu den Vorträgen sagten wir: „Wir ihr alle wisst bzw. aus eurem Verwandten- bzw. Bekanntenkreis kennt, gibt es bei Corona unterschiedliche Meinungen und Herangehensweisen. Und es sind sehr viele „Gefühlsäußerungen“ mit im Spiel.

Unsere dringende Bitte wäre, dass unterschiedliche Meinungen angehört und respektiert werden. Das heißt, mensch muss mit dem, was hier auf dem Podium gesagt wird, nicht übereinstimmen. Aber es sollte respektiert werden.             

Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt

Eine zentrale Aussage unseres Grundgesetzes ist der §5. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“.

Im §19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es dazu: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Andere Meinungen und Herangehensweisen zu Wort kommen zu lassen war immer ein wesentlicher Grundsatz der Arbeit der Allmende in den bisherigen 16 Jahren unserer Existenz.

Angesichts der Diskussionen, die der Vortrag von Herrn Dr. Hessenbruch ausgelöst hat, halten wir es jedoch für erforderlich, an dieser Stelle deutlich zu machen, dass – wie bereits in unserem Eingangsreferat zu den Vorträgen ausgeführt – die Mitglieder der Allmende nicht notwendigerweise die von Herrn Dr. Hessenbruch geäußerten Positionen oder Schlussfolgerungen teilen.